Wassersportverein QAJAQ-Hard

ZVR-Zahl : 853696420

Gegründet wurde der Verein am 14.12.2015 mit Sitz in Hard.

Impressionen unseres traumhaften Paddelreviers direkt vor der Haustür



Seit 2014 ist gemäß Bodensee-Schiffahrts-Ordnung verpflichtend für alle Kanuten und Paddler griffbereit eine Schwimmweste mitzuführen, sobald sich das Boot ausserhalb der 300 m Uferzone befindet. Bei Starkwind- und Sturmwarnung, sowie bei Wassertemperaturen unter 14°C ist die Schwimmweste verpflichtend zu tragen. 

DIN EN ISO 12402-5:

Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest. Diese Schwimmhilfen sind nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind. Diese Auftriebshilfen sind bequem zu tragen, jedoch nicht für unruhige Gewässer geeignet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Benutzer über einen längeren Zeitraum sicher unterstützt wird. Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers.