Kajakclub/ Wassersportverein QAJAQ-Hard

ZVR-Zahl : 853696420

Gegründet wurde der Verein am 14.12.2015 mit Sitz in Hard.

Impressionen unseres traumhaften Paddelreviers direkt vor der Haustür


Neufassung der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) am 1. 4.2022 in Kraft getreten.

 

Seit 1. April 2022 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung.

Stand-Up-Paddling wurde namentlich in die Verordnung aufgenommen

 

Kennzeichnung der Boote: Ein von der Behörde zugeteiltes Kennzeichnen brauchen Kanus/SUPs/Rennruderboote nach wie vor nicht. Jedoch müssen ohne Rücksicht auf die Länge Namen und Anschrift des Eigentümers oder sonstigem Verfügungsberechtigten angebracht sein (innen im Boot reicht aus).

 

Vorfahrtsregeln

Vorfahrtsberechtigt sind in dieser Reihenfolge

1.      mit grünem Ball gekennzeichnete Vorrangfahrzeuge (Fähren, Weiße Flotte,) und Schleppverbände vor allen anderen Fahrzeugen,

2.      dann folgen Güterschiffe,

3.      dann Fahrzeuge der Berufsfischer, mit weißem Ball gekennzeichnet,

4.      dann Segelfahrzeuge,

5.      dann Ruderboote (inklusive Kanus/ SUPs),

6.      dann Motorboote (Fahrzeuge mit Maschinenantrieb), außer den oben bereits genannten.

7.      Segelsurfbretter und Drachensegelbretter (Kite-Surfer) sind die letzten in der Rangfolge und müssen allen anderen weichen.

 

Rettungswesten/Schwimmhilfen

Außerhalb der Uferzone(300 m vom Ufer oder von einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel) muss von den auf dem Fahrzeug befindlichen Personen eine Schwimmhilfe gemäß EN ISO 12402-5:2006 mitgeführt oder getragen werden. Dies gilt insbesondere für Drachensegelbretter, Segelsurfbretter, Stand-Up-Paddles und ähnliche Geräte, Kanus oder Kajaks.